Wartung und Service

Bei der Umsetzung der gesetzlichen Auflagen zum Unterhalt Ihrer Medizinprodukte sind wir ein kompetenter und zuverlässiger Partner. Gemäss der gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen dokumentieren und führen wir für Sie die notwendigen Wartungen und Prüfungen durch. Alle Daten werden in das eigene EDV-System übernommen. Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) kann auch in Ihrem Haus durchgeführt werden!

Auszug aus der MepV

Art. 20 Instandhaltung

  1. Wer Medizinprodukte als Fachperson anwendet, sorgt für die vorschriftsgemässe
    Durchführung der Instandhaltung und der damit verbundenen Prüfungen.
  2. Die Instandhaltung hat nach den Grundsätzen der Qualitätssicherung zu erfolgen, ist betriebsintern zweckmässig zu planen und zu organisieren und richtet sich insbesondere:
    a. nach den Anweisungen der Person, die das Produkt erstmals in Verkehr gebracht hat;
    b. nach dem Risiko, das dem Produkt und seiner Verwendung eigen ist.
  3. Die Ergebnisse der Instandhaltung und der damit verbundenen Prüfungen, festgestellte Mängel und Störungen sowie getroffene Massnahmen sind aufzuzeichnen für:
    a. aktive Medizinprodukte;
    b. kalibrierbare Medizinprodukte mit Messfunktion;

Inspektion, Wartung, Instandsetzung

Unsere qualifizierten, erfahrenen Medizintechniker unterstützen Sie bei der Inspektion, Wartung und Instandsetzung von medizintechnischen Geräten.